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Lizenzerwerb - Die Ausbildung zum Fallschirmspringer
Die Springerlizenz kann auf zwei verschiedenen Wegen erlangt werden: durch die klassische Ausbildung, bei der der Schüler allein aus dem Flugzeug springt und die AFF-Ausbildung (AFF = accelerated free fall), bei der zwei Lehrer mitspringen.
Bevor man sich aus dem Flugzeug stürzen kann, muss man aber erst ein paar Ausbildungsabschnitte am Boden durchlaufen. Zunächst lernt man unter den wachsamen Augen der Ausbilder den Fallschirm zu packen. Dass man ohne bestandene Packprüfung keine Lizenz erhält, leuchtet wohl jedem ein.
Zur Bodenausbildung gehört auch die "Hängerausbildung". Hier wird der Schüler in einem Gurtzeug an der Decke des Ausbildungsraums bzw. einem Gerüst an der frischen Luft aufgehängt (siehe Foto) und kann so die verschiedenen Verhaltensmaßnahmen am offenen Schirm trainieren.
Dazu gehören hauptsächlich Notsituationen, wie Fehlöffnungen oder Wasser- und Baumlandungen. Der Lehrer gibt dem Schüler eine bestimmte Situation vor, auf die er dann richtig reagieren muss. Neben dem praktischen Teil der Ausbildung ist aber auch noch ein theoretischer Teil zu absolvieren. Der angehende Skydiver wird in Luft(verkehrs)recht, Meteorologie und der Theorie des Freifalls (Zusammenspiel von Körperhaltung und Aerodynamik) geprüft. Ein Bestehen dieser Prüfung ist ebenfalls Voraussetzung für den Erhalt der Springerlizenz.
Bei der klassischen Ausbildung wird der Schirm des Schülers durch eine Aufziehleine, die am Flugzeug befestigt ist, automatisch geöffnet. Der Schüler übt zunächst in niedriger Höhe, eine saubere Absprunghaltung zu erreichen und stabil den Öffnungsgriff zu ziehen. Dieser ist bei den ersten automatischen Sprüngen nur eine Attrappe, denn hier geht es ja nur darum, die Körperhaltung für eine stabile Öffnung zu üben. Wird dieser sogenannte "Scheingriff" zusammen mit einer sauberen Absprunghaltung beherrscht, kann der Schüler von den anfänglichen 1000m auf 1500m aufsteigen und seinen ersten Sprung mit manueller Öffnung machen. Aus dieser Höhe wird ein Stabilisationstest durchgeführt. Der Schüler muss eine möglichst schlechte Absprunghaltung einnehmen, bei der beim Absprung garantiert ist, dass er sich mehrfach überschlagen wird. Das ist für ihn ein sonderbares Gefühl, hat er doch zuvor noch krampfhaft versucht, seine Haltung zu verbessern, um einen Überschlag zu vermeiden. Außerdem fehlt die beruhigende Leine, an der er immer rütteln und ziehen konnte, um zu testen, ob sie auch wirklich richtig eingehakt ist. Wenn er sich dann 5 - 10 Sekunden über alle drei Achsen gedreht hat, ist es seine Aufgabe, sich zu stabilisieren. Wenn er bewiesen hat, dass er den Vorgang der Stabilisierung erlernt hat (das klappt meistens schon nach dem ersten Versuch) und er stabil seinen Fallschirm geöffnet hat, dann darf er endlich auf große Höhe gehen.
In den nächsten Sprüngen werden dann Drehungen, Salti und andere Bewegungsabläufe trainiert, bis der Schüler reif für seinen Prüfungssprung ist. Diese Art der Ausbildung ist von den Kosten - zumindest zum Zeitpunkt meiner Ausbildung im Jahr 1991- mit dem Erwerb eines Führerscheins zu vergleichen. Ich kenne die aktuellen Fahrschulpreise ebenso wenig, wie die aktuellen Preise für einen Springerlehrgang. Hierzu kannst du dich bei jedem Fallschirmspringerverein erkundigen. Einen Verein oder Sprungplatz in deiner Nähe, findest du möglicherweise im Lowpull-Linkverzeichnis.
Bei der teureren Variante der AFF-Ausbildung wird sofort aus einer Höhe von 3500m und mehr gesprungen. Die mitspringenden Lehrer korrigieren die Haltung der Schüler im Freifall, was das Erlernen der richtigen Fluglage wesentlich beschleunigt. Ich kann diese Art der Ausbildung nicht beurteilen, da ich damals die andere Variante gewählt habe. Ich habe aber festgestellt, dass AFF-Springer oft die besseren Springer sind, zumindest was das Bauchfliegen angeht. Theoretisch kann man seine Lizenz innerhalb von zwei bis drei Wochen erlangen, sofern das Wetter mitspielt. Realistisch ist wohl eher ein Monat.
Hat man seine Lizenz dann endlich in der Hand, sind die Formalitäten aber nicht vorbei. Seit dem 1.5.2003 erhält man seine Springerlizenz zwar unbefristet und die ärztliche Untersuchung alle zwei Jahre entfällt, doch muss man als Fallschirmspringer mindestens 12 Sprünge im Jahr nachweisen. Hierzu wird ein Sprungbuch geführt, in das jeder Sprung eingetragen wird und den man sich dann von einem anderen Springer abzeichnen läßt.
Hat man innerhalb des letzten Jahres seine Pflichtsprünge nicht absolvieren können, fällt man automatisch in den Schülerstatus zurück. Laut Gesetz muss man dann in einem Ausbildungsbetrieb (das ist dann meistens der eigene Verein) einen Schülerschirm besorgen und mit diesem unter der Aufsicht des Sprunglehrers die fehlenden Sprünge nachholen.

Um eine Ausbildung zu beginnen, sollte man sich einen Fallschirmspringer-Verein in seiner Nähe suchen. Informationen zu Vereinen, Sprungschulen und Sprungplätzen findet man hier!



Freitag 12. März 2010

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